Zuchttierbestandserfassung 2025
Auch im Jahr 2025 wird in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Folgeerfassung des Zuchttierbestands aller Groß- und Wassergeflügel, Hühner und Zwerghühner, Tauben und Ziergeflügel im BDRG durchgeführt.
Der Vorstand bittet alle Züchter des Vereins, ihm eine Rückmeldung bis spätestens Mitte April 2025 zu geben.
WICHTIG:
- Bei der Erfassung sind nur Zuchttiere (Elterntiere) keine Nachzuchten aus dem aktuellen Zuchtjahr zu erfassen
- Bei Mitgliedern, die in mehreren Vereinen Mitglied sind, ist sicherzustellen, dass die Tiere nur einmal (im Hauptverein) erfasst werden.
Für Rückfragen steht Euch der Vorstandssprecher Timo Hampel gerne zur Verfügung!