Verein für Geflügelzucht Osterode u. U. von 1890

Bestandsbuch

Auch als Hobbyhalter oder -züchter bist Du verpflichtet, ein sogenanntes Bestandsbuch bzw. Bestandsregister zu führen.

Folgende Angaben müssen darin dokumentiert werden:

  • alle (Neu-)Zugänge. Das gilt für alle neu erworbenen / übernommenen Tiere sowie für eigene Nachzuchten;
  • alle Abgänge. Das gilt für alle Tiere, die verkauft wurden, der Küche zugeführt wurden, die spurlos verschwunden sind oder Opfer von Fressfeinden geworden sind sowie für verendete Tiere (hier muss auch die Ursache mit angegeben werden).

    Alle Angaben sind mit Datum und Art des Geflügels zu dokumentieren. Dazu gehört auch, dass alle Adressen der bisherigen bzw. zukünftigen Tierhalter erfasst sind. Bei Rassegeflügel, welches einen Bundesring trägt, ist zusätzlich die Ringnummer zu notieren.

    Alle (tierärztlichen) Behandlungen der Hühner mit Arzneimitteln müssen ebenfalls dokumentiert werden. Dafür genügt es meist, die Nachweise, die man vom Tierarzt erhält, zu sammeln und zusammen mit dem Bestandsregister aufzubewahren.

    Vorlagen, wie dies alles am Besten zu dokumentieren ist, findest Du im Internet oder auf den Seiten des BDRG, über den die entsprechenden Vordrucke zu beziehen sind.