Verein für Geflügelzucht Osterode u. U. von 1890

Impfen

Newcastle-Disease

Alle Rassegeflügelzüchter und auch jeder Hobbyhalter von Hühnern und Puten müssen ihre Tiere nicht nur bei der Tierseuchenkasse ab dem ersten Tier melden, sie sind auch gesetzlich verpflichtet, die Tiere gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen (weitere Informationen findest Du hier).

Folgende Varianten der Impfung sind möglich:

Injektion

Die Impfung erfolgt per Injektion mit einem Inaktivimpfstoff. Hierbei erfolgt zunächst eine Grundimmunisierung per Lebendimpfstoff und danach die Impfung per Spritze. Diese Impfung erfolgt jährlich durch einen Tierarzt und bietet sich bei kleinen Beständen an.

Trinkwasserimpfung

Seit April 2020 dürfen Lebendimpfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, auch an nicht-gewerbliche und nicht-berufsmäßige Halter (Hobbyhalter) abgegeben werden.

Die Trinkwasserimpfung erfolgt mit einem Lebendimpfstoff in regelmäßigen Abständen von drei Monaten. Da der Impfstoff nach dem Öffnen nur ca 2h haltbar ist, ist eine rasche Verabreichung unbedingt zu gewährleisten!

So gehst Du bei der Trinkwasserimpfung vor:

  1. Geschwächte und kranke Tiere nicht impfen! In diesem Fall eine kurze Notiz für das betreffende Tier anlegen, um das zu dokumentieren.
  2. Der Impfstoff ist empfindlich und ist innerhalb von 2 Stunden zu verbrauchen!
  3. Der Impfstoff darf nicht heiß werden (Sonneneinstrahlung).
  4. Am Abend vorher den Tieren die Tränken wegnehmen und gut reinigen.
  5. Die Tränken nur mit so viel Wasser befüllen wie die Tiere in ca. 2 Stunden verbrauchen.
  6. Der Impfstoff ist nicht schädlich für den Menschen, ABER er sollte nicht in die Augen und an Schleimhäute kommen, da es zu einer Bindehautentzündung kommen kann! Es empfiehlt sich, Handschuhe zu tragen und Hände im Nachgang gründlich zu waschen!

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