Verein für Geflügelzucht Osterode u. U. von 1890

Tierseuchenkasse und Veterinäramt

Es gibt zwei Meldeverpflichtungen, die Du unbedingt beachten musst, auch dann, wenn Du nur wenige Tiere als Hobby hältst. Diese Verpflichtungen gelten schon ab dem 1. Tier, weil sich jedes einzelne Tier an Seuchen oder seuchenartigen Erkrankungen anstecken und diese weiterverbreiten kann.

Meldung beim zuständigen Veterinäramt

Nach § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) besteht die Pflicht zur Anzeige der Tierhaltung an das zuständige Veterinäramt und zwar bereits vor Aufnahme der Tierhaltung. Änderungen in der Haltung sowie die Aufgabe der Haltung sind dem Veterinäramt ebenfalls anzuzeigen.

Tierhalter im Sinne der ViehVerkV ist jeder, der Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, für die Haltung verantwortlich ist, unabhängig vom Zweck oder der Dauer der Haltung, ob entgeltlich oder unentgeltlich und unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

Meldung zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 14 Absatz 2 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) sowie §§ 1, 7 Bremisches Ausführungs­gesetz zum Tiergesundheitsgesetz (BremAGTierGesG).

Unter anderem sind folgende Geflügelarten melde- und beitragspflichtig

  • Hühner/Hahn bzw. Lege-/Junghennen, Masthähnchen, Wachteln, Puten, Enten, Gänse.

Die Neuanmeldung sollte innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Tierhaltung durchgeführt werden.

Erfolgt die Meldung an die Tierseuchenkasse zeitlich vor der Anzeige an das Veterinäramt und der Vergabe der Registriernummer, so wird das Melde- und Beitragsverfahren bei der Tierseuchenkasse vorerst ohne Registriernummer durchgeführt und die Registriernummer später in dem Datensatz der Tierseuchenkasse ergänzt.
 

Was machst Du, wenn Du die o.a. Reihenfolge und/oder Fristen nicht eingehalten hast?

In diesem Fall hole das jeweils Versäumte bitte sofort nach.

Bei bereits begonnener Tierhaltung melde Dich parallel beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse an. Achte dabei auf identische Angaben, damit es beim späteren Datenaustausch zwischen Veterinäramt und Tierseuchenkasse nicht zu Doppelungen aufgrund unterschiedlicher Angaben kommt.

Mit welchen Kosten musst Du rechnen?

Bei der Beitragsrechnung bewegen wir uns im Cent-Bereich. So kostet beispielsweise der Beitrag für ein Legehuhn zwischen 5 und 6 Cent. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse erhebt daher einen jährlichen Mindestbeitrag von 12,50€. Und für diesen Betrag lässt sich eine Vielzahl an Geflügel melden!