Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2026 zur Festlegung einer Sperr- und Überwachungszone gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
Auf der Grundlage der Art. 60 bis 71 der VO (EU) 2016/4291 i. V. m. Art. 11 – 67 der VO (EU) 2020/6872 i. V. m. § 18 – 33 der GeflPestSchV3 werden nachstehende Maßnahmen, aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) bekannt gegeben und verfügt:
- Der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in der Gemeinde Rollshausen, OT Germershausen im Landkreis Göttingen, wurde am 14.01.2026 amtlich festgestellt.
- Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone für das Gebiet im Landkreis Göttingen, die im Wesentlichen die Gebiete der Gemeinden Rollshausen und Seeburg sowie Teile der Orte von Wollbrandshausen und Seulingen betrifft, kann der interaktiven Karte, die unter www.landkreisgoettingen.de/Aktuelles veröffentlicht ist, entnommen werden.
- Um den Seuchenbestand wird eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Die Überwachungszone für das Gebiet im Landkreis Göttingen, die größtenteils die Gebiete der Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen sowie der Stadt Duderstadt betrifft, kann der interaktiven Karte, die unter www.landkreisgoettingen.de/Aktuelles veröffentlicht ist, entnommen werden.

blau: Überwachungszone

