Stallpflicht ab 13.02.2026 wieder aufgehoben
Die Allgemeinverfügung war am 15.01.2026 erlassen worden. Mit ihrer Aufhebung entfallen nun die Maßnahmen in der Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) im Landkreis Göttingen.
Unverändert gilt jedoch der eindringliche Appell an alle Geflügelhaltenden, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Sie sind der wichtigste Schutz, um einen Eintrag des Geflügelpest-Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Alle Geflügelhaltenden, die ihre Tierhaltung bislang nicht beim Veterinäramt angezeigt haben, werden gebeten, dies umgehend per E-Mail an veterinaeramt@landkreisgoettingen.de nachzuholen.
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen ist auf der Internetseite des Landkreises unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ sowie im Bereich „Umwelt und Tiere“ einsehbar.
